Gastaufnahmevertrag Landgasthof Hotel Rössle

Stand: 01.02.2024 – für touristische Zwecke // den Urlaub

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt – gleichgültig ob mündlich oder schriftlich – oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastgeber (Vermieter) ist nicht verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu zahlen. (dies gilt auch, wenn das Hotel aufgrund einer Pandemie (wie z.B. Corona) nicht öffnen darf oder kurzfristig schließen muss)
  4. Der Gast hat das Recht, bis 2 Wochen vor Anreise, aus triftigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Für Weihnachts- und Silvesterbuchungen wären es vier Wochen.
  5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
  6. RÜCKTRITT DES HOTELS
    Der Hotelbetreiber behält sich bis zu 8 Wochen vor der Anreise den Rücktritt vom Angebot vor oder er kann aufgrund einer nicht zu verantwortenden Änderung der Rahmenbedingung z.B. Pandemie
    oder höherer Gewalt die Preise bis zu 10 % anpassen. Es werden gesetzlich begründete Preissteigerungen weitergegeben; z.B. Mehrwertsteuer oder Kurtaxe.

Stornoregelung aufgrund der momentan unsicheren Corona – Lage

Eine kostenlose Stornierung von bereits verbindlich gebuchten Zimmern ist bis 14 Tage vor dem Anreisetag möglich. Für den Fall, dass wir unser Hotel aufgrund der aktuellen Pandemieauflagen nicht öffnen dürfen oder kurzfristig schließen müssen, fallen natürlich auch kurzfristig keinerlei Stornokosten für Sie an.

Für alle anderen Umstände gelten folgende Regelungen:

  • Bis 14 Tage vor der Anreise können Sie kostenlos stornieren
  • Danach gelten bei einer Stornierung. Ausfallkosten in Höhe von 60 % des ÜF – Preises. Egal welches Arrangement Sie gebucht haben.
  • Die Kosten für den Gast betragen bei einer Stornierung mit einem Tag vor dem Anreisetag bzw. am Anreisetag, oder bei einer Nichtanreise 80 % des Betrages Übernachtung mit Frühstück.
  • Bei einer verspäteten Anreise und verfrühten Abreise gelten auch die 80 % vom ÜF – Preis.

Danke für Ihr Verständnis.

Stornoregelung für die Zeit vom 20.12.2024 bis 06.01.2025

Eine kostenlose Stornierung von bereits verbindlich gebuchten Zimmern ist bis 30 Tage vor dem Anreisetag möglich. Danach werden bei einer Stornierung von bereits verbindlich gebuchten Zimmern folgende Kosten fällig. 80 % vom gebuchten Aufenthalt. Gleiches gilt bei verspäteter Anreise und verfrühter Abreise.

Danke für Ihr Verständnis.

Rücktritt Beherbergungsbetrieb: (siehe oben – Rücktritt des Hotels)

Unsere Empfehlung: Sorgen Sie vor durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.